Bava Metzia 134

Kapitel 134

א כגדולים
1 wie bei Erwachsenen.
ב אמר רבא בריה דרב יוסף משמיה דרבא האי משכנתא באתרא דמסלקי לא ניכול אלא בנכייתא וצורבא מדרבנן אפילו בנכייתא לא ניכול אלא במאי ניכול בקיצותא
2 Raba, Sohn des R. Joseph, sagte im Namen Rabas: Von einem verpfändeten [Grundstücke] darf man in Orten, wo es zurückgegeben wird, [die Früchte] nur gegen Abzuggenießen; ein Gelehrteraber darf sie auch gegen Abzug nicht genießen. – Auf welche Weise darf er sie nun genießen? – Bei Befristung. –
ג הניחא למאן דאמר קיצותא שריא אלא למאן דאמר קיצותא אסירא מאי איכא למימר דאתמר קיצותא פליגא בה רב אחא ורבינא חד אמר קיצותא שריא וחד אמר קיצותא אסירא היכי דמי קיצותא דאמר ליה עד חמש שנין אכילנא לה בלא נכייתא מכאן ואילך שיימנא לך כולהו פירי
3 Einleuchtend ist dies nach demjenigen, welcher sagt, mit Befristung sei es erlaubt, wie ist es aber nach demjenigen zu erklären, welcher sagt, mit Befristung sei es verboten!? Es wurde nämlich gelehrt: Über die Befristung streiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, mit Befristung sei es erlaubt, und einer sagt, mit Befristung sei es verboten. – Was heißt Befristung? – Wenn er zu ihm sagt: fünf Jahre genieße ich den ganzen Fruchtertrag ohne Abzug, von da ab werde ich ihn dir schätzen.
ד איכא דאמרי כל בלא נכייתא אסור אבל היכי דמי קיצותא דאמר ליה עד חמש שנין אכילנא בנכייתא מכאן ואילך שיימנא לך כולהו פירי
4 Manche sagen: Ohne Abzug ist es immer verboten, befristet heißt vielmehr, wenn er zu ihm sagt: fünf Jahre genieße ich den ganzen Fruchtertrag gegen Abzug, von da ab werde ich ihn dir schätzen. –
ה מאן דאסר בקמייתא שרי בבתרייתא מאן דאסר בבתרייתא היכי שרי למיכל שרי כי משכנתא דסורא דכתבי בה הכי במשלם שניא אילין תיפוק ארעא דא בלא כסף
5 Wer es im ersten Falle verbietet, erlaubt es im zweiten Falle; in welchem Falle aber ist der Fruchtgenuß erlaubt nach dem, der es im zweiten Falle verbietet? – Erlaubt ist er bei einer in Sura üblichen Verpfändung, bei der wie folgt geschrieben wird: Nach Ablauf dieser Jahregeht das Grundstück ohne Zahlung zurück.
ו רב פפא ורב הונא בריה דרב יהושע אמרי תרוייהו האי משכנתא באתרא דמסלקי אין בעל חוב גובה הימנה ואין הבכור נוטל בה פי שנים ושביעית משמטתה
6 R. Papa und R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, sagten beide: Von einem verpfändeten [Grundstücke] kann in Orten, wo es zurückgegeben wird, ein Gläubiger[seine Schuld] nicht einfordern, der Erstgeboreneerhält davon nicht das Doppelte, und [die Schuld] verfälltim Siebentjahre.
ז ובאתרא דלא מסלקי בעל חוב גובה הימנו ובכור נוטל בו פי שנים ואין שביעית משמטתה
7 In Orten aber, wo es nicht zurückgegeben wird, kann ein Gläubiger davon [seine Schuld] einfordern, der Erstgeborene erhält davon das Doppelte, und [die Schuld] verfällt nichtim Siebent jähre.
ח ואמר מר זוטרא משמיה דרב פפא האי משכנתא באתרא דמסלקי מסלקי ליה ואפילו מתמרי דאבודיא ואי אגבהנהו בסיסני קננהו ולמאן דאמר כליו של לוקח ברשות מוכר קנה לוקח אפילו דלא אגבהנהו בסיסני קננהו:
8 Ferner sagte Mar “Zuṭra im Namen R. Papas: In Orten, wo das verpfändete [Grundstück] zurückgegeben wird, gebe er ihm zurück selbst die Datteln von der Matte; hat er sie aber bereits in Körbe getan, so hat er sie geeignet. Nach demjenigen aber, welcher sagt, der Käufer eigne durch seine Gefäße, auch wenn sie sich beim Verkäufer befinden, hat er sie geeignet, auch wenn er sie noch nicht in Körbe getan hat.
ט פשיטא באתרא דמסלקי ואמר לא מסתלקנא הא קאמר דלא מסתלקנא אלא באתרא דלא מסלקי ואמר מסתלקנא מאי צריך למקנא מיניה או לא
9 Klar ist der Fall, wenn er in einem Orte, wo es zurückgegeben wird, sagt, er werde esnicht zurückgeben; er sagte ja, er werde es nichtzurückgeben; wie ist es aber, wenn er in einem Orte, wo es nicht zurückgegeben wird, sagt, er werde es zurückgeben: muß er ihm dies zueignenoder nicht?
י רב פפא אמר לא צריך למקנא מיניה רב ששת בריה דרב אידי אמר צריך למקנא מיניה והלכתא צריך למקנא מיניה
10 R. Papa sagt, er brauche es ihm nicht zuzueignen; R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagt, er müsse es ihm zueignen. Die Halakha ist, er müsse es ihm zueignen.
יא אמר איזיל ואייתי זוזי לא אכיל איזיל ואטרח ואייתי זוזי רבינא אמר אכיל ומר זוטרא בריה דרב מרי אמר לא אכיל והלכתא לא אכיל
11 Sagt er: ich gehe Geldholen, so darf [der Gläubiger die Früchte] nicht mehr genießen; sagt er aber: ich gehe mich bemühen und Geld holen, so darf sie dieser, wie Rabina sagt, genießen, und wie Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sagt, nicht mehr genießen. Die Halakha ist, er darf sie nicht mehr genießen.
יב רב כהנא ורב פפא ורב אשי לא אכלי בנכייתא רבינא אכיל בנכייתא
12 R. Kahana, R. Papi und R. Aši genossen [keine Früchte]bei Abzug; Rabina genoß sie bei Abzug wohl.
יג אמר מר זוטרא מאי טעמא דמאן דאכיל בנכייתא מידי דהוה אשדה אחוזה שדה אחוזה לאו אע"ג דקא אכיל פירי טובא אמר רחמנא
13 Mar Zuṭra sprach: Was ist der Grund desjenigen, der sie bei Abzug genoß? Weil es sich hierbei wie beim Erbbesitzfeldeverhält. Beim Erbbesitzfelde hat erja einen großen Fruchtertrag, dennoch sagt der Allbarmherzige,